Mietzinsklage:
Inflationsanpassungen rückabwickeln

Österreichweite Mietbremse gestartet – jetzt Inflationsanpassungen zurückfordern!

Sie haben einen Mietvertrag und regelmäßig Inflationsanpassungen erhalten?

Dann haben Sie höchstwahrscheinlich eine sogenannte „Indexklausel“ in ihrem Mietvertrag. Mit einer derartigen Klausel wird der Mietzins in regelmäßigen Abständen an die Inflation angepasst. Besonders in Zeiten hoher Inflation, führt das zu stark steigenden Mieten. Ihre Fixkosten sind zu hoch? Es gibt womöglich eine Lösung für Ihr Problem.

Denn solche Klauseln unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun in aktuellen Entscheidungen festgehalten, dass derartige Indexklauseln in vielen Fällen unwirksam sind.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine österreichweite Sammelklage zur Rückforderung Ihrer Mietzinserhöhungen. Melden Sie sich noch heute an!

Voraussetzungen Sammelverfahren

Wann können wir Sie unterstützen?

Wenn Sie einen Mietvertrag mit einem Unternehmen (Bank, Fonds, Privatstiftung, Versicherung, GmbH, AG, OG, KG usw) haben und sich eine Indexklausel in Ihrem Mietvertrag befindet, die beispielsweise wie folgt aussehen kann:

„Der Netto Mietzins von € […] wird auf den vom österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbraucherpreise 1976 wertbezogen. Sollte dieser Index nicht verlautbart werden, gilt jener als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht.“

Diese Voraussetzungen treffen auf Sie zu? Dann stehen Ihre Chancen gut, dass wir Folgendes für Sie erreichen können:

  1. Festsetzung des Mietzinses auf den ursprünglichen Wert laut Mietvertrag rückwirkend und zukünftig
  2. Rückforderung der Differenz zum ursprünglichen Mietzins aller bisherigen Inflationsanpassungen der letzten 30 Jahre

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung samt Mietrechtsschutz haben, können wir gerne für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung richten und die Kosten über Ihre Versicherung abrechnen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem – wir arbeiten mit erfahrenen Prozess-kostenfinanzierern zusammen, die Ihre Klage gegen einen Anteil am Erfolg finanzieren. In beiden Fällen haben Sie keinerlei Kostenrisiko!

Schicken Sie uns Ihren Mietvertrag und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Indexklausel – melden Sie sich noch heute und nehmen Sie am Sammelverfahren teil!

Wann können wir Sie nicht unterstützen?

  • Sie haben eine Privatperson als Vermieter und kein Unternehmen
  • Sie haben keine Indexklausel zur Inflationsanpassung in Ihrem Mietvertrag
  • Sie haben keinen privaten sondern einen gewerblichen Mietvertrag

Häufig gestellte Fragen

Wer bearbeitet meine Anfrage und wie funktioniert das Sammelverfahren?
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel bearbeitet Ihre Anfrage und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen prüfen, ob Sie für das Sammelverfahren in Frage kommen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel in einem Gerichtsverfahren zur Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Beträge vertreten.

Muss der Mietvertrag auf mich lauten?
Ja der Mietvertrag muss auf die Person lauten, die uns beauftragen möchte.

Kann der Vermieter meinen Mietvertrag kündigen, wenn ich mich bei dieser Sammelklage anmelde?
Wenn Ihr Vertrag in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt, sind Kündigungen des Mietvertrags nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Eine Kündigung, nur weil Sie die Inflationsanpassungen rückfordern, ist dann nicht möglich.

Spielt es eine Rolle, ob der Mietvertrag noch läuft oder schon abgeschlossen ist und ich umgezogen bin?
Nein! Sie können sich bei uns anmelden, egal ob der Mietvertag aktuell noch läuft oder nicht. Als Verjährungsfrist für die Rückforderung gelten die letzten 30 Jahre.

Ist es ein Problem, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Nein! Wir kooperieren mit Prozessfinanzierern und diese übernehmen das gesamte Kostenrisiko gegen einen Anteil am Erfolg.

Welche Unterlagen muss ich zusenden?
Zuerst benötigen wir nur die Angaben unten im Kontaktformular, Ihren Mietvertrag und gegebenenfalls die Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung. Alle weiteren Informationen folgen dann per E-Mail.

Wird sofort ein Prozess gegen den Vermieter gestartet?
Wir führen aktuell Musterverfahren. Sollten diese Verfahren zum gewünschten Erfolg führen, werden wir mit der Einbringung sämtlicher Fälle beginnen. Es wird für jeden Betroffenen ein separates Verfahren eingeleitet, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

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Wir verhelfen Ihnen
zu Ihrem Recht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet eine österreichweite Sammelklage zur Rückforderung Ihrer Mietzinserhöhungen. Melden Sie sich noch heute völlig kostenlos und unverbindlich an!

Bekannt aus den Medien

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Senden Sie uns Ihre Anfrage für die Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Mieterhöhungen an mietzinsklage@peschel.at oder über das Kontaktformular:

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